Viele Versicherungsnehmer, die jahrelang in eine fondsgebundene Lebensversicherung mit Kapital- und Höchststandsgarantie angespart haben, haben von ihrem Versicherer in diesen Wochen ein Schreiben erhalten, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass der dieser Sparform zugrunde liegende Garantiefonds "ausgestoppt" ist, was bedeutet, dass aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfelds mit dieser konservativen Veranlagung realistischerweise voraussichtlich (unter Berücksichtigung der Kosten) nur eine marginale oder überhaupt keine positive Rendite mehr erzielt werden kann.
Insbesondere, wenn die betreffende Lebensversicherung im Rahmen einer Finanzierung als Tilgungsträger oder im Rahmen eines Pensionskonzepts als Pensionsvorsorge dient, ist aktives Handeln angesagt: Sinkt die Rendite - anders als bei Vertragsabschluss angenommen - nämlich gegen Null (oder wird im schlimmsten Fall bei mit hohen Kosten belasteten Produkten sogar negativ), so entsteht unter Umständen eine gefährliche Lücke, und zum Zeitpunkt der Rückzahlung des endfälligen Kredits oder des Pensionsantritts fehlt mit hoher Wahrscheinlichkeit dringend benötigtes Kapital.
Suchen Sie daher rechtzeitig das Gespräch mit Ihrem unabhängigen Berater - und im Falle eines laufenden endfälligen Kredits mit Ihrer Bank!
In vielen Fällen kann ein (bei vielen Versicherern kostenloser) Fondsswitch in andere Fonds Abhilfe schaffen; eventuell ist vor diesem Fondswechsel ein Tarifwechsel vom laufenden Garantietarif in einen Tarif mit freier Fondsauswahl erforderlich. Im Zuge dieser notwendigen Anpassung sollten jedenfalls auch Prämie, Prämienzahlungsdauer und Laufzeit geprüft und nötigenfalls an die geänderten Verhältnisse angepasst werden.
Ihr unabhängiger Finanz-Coach unterstützt Sie dabei gern: frei von Bindungen an Gesellschaften, neutral und professionell.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Volkmar Hiebinger
Disclaimer: Die Informationen in diesem Blog sind lediglich eine Kurzdarstellung und weder eine Grundlage für Anlageentscheidungen noch eine Empfehlung, Wertpapiere oder Gold zu kaufen oder zu verkaufen oder eine Lebensversicherung abzuschließen, zu verändern oder zu stornieren; sie können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Jede Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für Schäden, die aus der Befolgung bzw. Nichtbefolgung der in diesem Blog enthaltenen Informationen entstehen, wird unwiderruflich ausgeschlossen.
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